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DSGVO ab dem 25. Mai 2018

Das neue Datenschutzgesetz kommt – Unternehmen müssen jetzt handeln!
Schwerpunkte

  • Neue Anforderungen an technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen
  • Neuordnung der Regeln zum Outsourcing/ der Auftrags(daten)verarbeitung
  • Umgang mit Rechenschafts- und Dokumentationspflichten
  • Die Datenschutzfolgenabschätzung
  • Umfang neuer Informationspflichten und Betroffenenansprüche
  • Folgen der neuen Haftungsregelungen
  • Bußgelder und aufsichtsbehördliche Verfahren

Dennoch fordert die DSGVO von Unternehmen den Umgang mit dem Stand der Technik,
und zwar unter Androhung von Bußgeldern.
Was meint der Gesetzgeber, wenn er von Unternehmen die Umsetzung des Standes
der Technik fordert?

 

Einfach gesagt:

Ein gutes Beispiel für den Schutz unserer persönlichen Daten ist die erneute Fokussierung auf den Schutz der Privatsphäre im Rahmen der europäischen GDPR-Gesetzgebung (DSGVO), die Organisationen für den ordnungsgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten verantwortlich macht. Zum Beispiel: Sammeln Sie nicht mehr persönliche Informationen als nötig, regeln Sie die Erlaubnis für die Datennutzung, löschen Sie Daten, wenn möglich, senden Sie sie nicht einfach an andere, verschlüsseln sie wo erforderlich , und stellen Sie sicher, dass die Systeme nicht gehackt werden können oder anderweitig Daten lecken.

 

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